Gewährleistungsbedingungen
Gewährleistungbedingungen und Haftungsbedingungen
Ricambi - Gewährleistungs- und Haftungsbedingungen
I.
Wenn Sie Verbraucher gemäß § 13 BGB sind, erfolgt die Gewährleistung und die Haftung unserer Gesellschaft nach den gesetzlichen Bestimmungen.
• Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und nach den Vorgaben des Produkthaftungsgesetzes. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir aus Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.
• In anderen Fällen haften wir für leichte Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen wir bei Vertragsabschluss auf Grund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen mussten. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von unseren Erfüllungsgehilfen.
• Ankunft beschädigter Sendung:
Bitte achten Sie darauf, dass das Päckchen bei der Aushändigung unbeschädigt ist. Nehmen Sie in keinem Falle eine erkennbar beschädigte Sendung an (aufgerissenes Päckchen o.ä.), sie bestätigen so möglicherweise stillschweigend den einwandfreien Erhalt der Sendung.
Sie sollten sich den Schaden direkt vom Paketzusteller bestätigen lassen oder sofort dem Lieferanten melden, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden (bei Speditionslieferung), bzw. sechs Kalendertagen (bei DPD-Sendung).
Auch einen verdeckten Schadensollten Sie dem Lieferanten unverzüglich anzeigen, spätestens jedoch innerhalb von sechs Kalendertagen ab Entdeckung.
Bitte verständigen Sie in jedem Fall auch unsere Gesellschaft von der Anlieferung einer beschädigten Sendung. Vielen Dank!
II.
Wenn Sie Unternehmer gemäß § 14 BGB sind, erfolgt die Gewährleistung und die Haftung unserer Gesellschaft nach den gesetzlichen Bestimmungen.
1.)
Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2.)
Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer Gesellschaft beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
3.)
Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
4.)
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung (namentlich mechanische Beschädigung durch den Käufer, falsche Handhabung, eine andere als die vorgesehene Verwendung des Produkts, Pflege- und Wartungsfehler, Verwendung unter Verstoß gegen die in der Dokumentation festgelegten Bedingungen, allgemeinen Grundsätze, technischen Normen, Sicherheitsvorschriften oder sonstiger Verstoß gegen Gewährleistungsbestimmungen, nicht fachgerechte Installation, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
5.)
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
6.)
Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
7.)
Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten einschließlich eventueller Aus- und Einbaukosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
8.)
Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 7 entsprechend.
9.)
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Versandkosten trägt.